Regeln

Verleihbedingungen für Wasserfahrzeuge

§1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Verleihbedingungen regeln die Vermietung von Wasserfahrzeugen, die von der Vermietung „Spływy Bobrem“ zur Verfügung gestellt werden.
  2. Die Vermietung „Spływy Bobrem“ wird von der Firma Hartel Klimatyzacje i Systemy Chłodzące Grzegorz Hartel betrieben, nachfolgend „Vermieter“ genannt.
  3. Als Ausrüstung gelten insbesondere:
    • Rafting-Schlauchboote,
    • Kajaks,
    • Paddel,
    • Schwimmwesten,
    • sonstige Ausstattung der Schlauchboote und Kajaks.
  4. Die Person, die die Ausrüstung vom Vermieter mietet, wird nachfolgend „Mieter“ genannt.
  5. Der Mieter muss ein Ausweisdokument vorlegen, das seine Volljährigkeit (Mindestalter 18 Jahre) bestätigt.
  6. Der Mieter ist Organisator der Tour und trägt die Verantwortung für alle Teilnehmer, die die gemietete Ausrüstung nutzen.

§2. Reservierung und Anzahlung

  1. Reservierungen können telefonisch, per E-Mail oder auf andere mit dem Vermieter vereinbarte Weise vorgenommen werden.
  2. Voraussetzung für die Bestätigung der Reservierung ist die Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags.
  3. Die Anzahlung ist spätestens 10 Tage vor dem Ausgabetermin der Ausrüstung zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  4. Die Anzahlung kann erfolgen:
    • per BLIK-Überweisung an die Telefonnummer 697 966 751,
    • per Banküberweisung auf das Konto bei der Alior Bank Nr. 26 2490 0005 0000 4000 3228 3501, das auf der Website sowie in E-Mail- oder SMS-Nachrichten angegeben wird.
  5. Im Verwendungszweck der Überweisung müssen unbedingt Datum und Uhrzeit der Tour, die Streckennummer sowie die Anzahl der Teilnehmer angegeben werden.
  6. Der Restbetrag ist vom Mieter bei der Unterzeichnung des Übergabe- und Rückgabeprotokolls zu bezahlen.
  7. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, kann die Reservierung storniert werden.
  8. Im Falle einer Stornierung durch den Mieter wird die Anzahlung wie folgt zurückerstattet:
    • 100 % bei einer Stornierung mehr als 21 Tage vor dem Ausgabetermin,
    • 50 % bei einer Stornierung 10–21 Tage vor dem Ausgabetermin,
    • 30 % bei einer Stornierung 7–10 Tage vor dem Ausgabetermin.
  9. Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor Beginn der Tour verfällt die Anzahlung vollständig.
  10. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Tour durch den Mieter erfolgt keine Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge.
  11. Wird die Vermietung vom Vermieter abgesagt, wird die Anzahlung vollständig zurückerstattet.

§3. Pflichten des Vermieters und Ausgabe der Ausrüstung

  1. Der Vermieter stellt funktionsfähige und vollständige Ausrüstung am zuvor vereinbarten Startpunkt der Tour bereit.
  2. Vor der Ausgabe der Ausrüstung werden die Teilnehmer über die sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Ausrüstung sowie über das Verhalten auf dem Wasser informiert.
  3. Die Ausgabe der Ausrüstung erfolgt nach Unterzeichnung des Übergabe- und Rückgabeprotokolls sowie nach Anerkennung dieser Verleihbedingungen.
  4. Der Vermieter übernimmt die Ausrüstung nach Abschluss der Tour am vereinbarten Ort.
  5. Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung (NNW) und übernimmt keine Haftung für Folgen von Unfällen, Gesundheitsschäden oder Todesfällen der Teilnehmer.

§4. Pflichten des Mieters und der Teilnehmer sowie Nutzungsregeln

  1. Der Mieter bestätigt den Erhalt der Ausrüstung durch seine Unterschrift auf dem Übergabe- und Rückgabeprotokoll und akzeptiert diese Verleihbedingungen.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, für alle Teilnehmer Schwimmwesten bereitzustellen und sie über die Regeln der Tour sowie die Nutzung der Ausrüstung zu informieren.
  3. Während der Tour wird allen Teilnehmern das Tragen von Schwimmwesten empfohlen.
  4. Nichtschwimmer sind verpflichtet, während des gesamten Aufenthalts auf dem Wasser eine Schwimmweste zu tragen.
  5. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung und unter Aufsicht von Erwachsenen an der Tour teilnehmen.
  6. Der Mieter verpflichtet sich, die Ausrüstung ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
  7. Der Mieter haftet für die gemietete Ausrüstung vom Zeitpunkt der Übergabe bis zu ihrer Rückgabe an den Vermieter.
  8. Der Mieter haftet für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der Ausrüstung, die durch ihn selbst oder durch die Teilnehmer verursacht wird.
  9. Im Falle von Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung trägt der Mieter die Kosten für Reparatur, Ersatz oder Wiederbeschaffung.
  10. Die Nutzung der Ausrüstung unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem berauschendem Einfluss ist verboten.
  11. Es ist verboten, die Ausrüstung vorsätzlich zu beschädigen, Schlauchboote oder Kajaks über die zulässige Belastung hinaus zu beladen oder die Ausrüstung zweckwidrig zu verwenden.
  12. Der Mieter haftet für Schäden, die Dritten während der Nutzung der Ausrüstung zugefügt werden.
  13. Der Mieter ist verpflichtet, die auf Wasserwegen geltenden Vorschriften und Sicherheitsregeln gemäß § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) einzuhalten.

§5. Beendigung der Tour und Rückgabe der Ausrüstung

  1. Nach Beendigung der Tour ist die Ausrüstung am zuvor mit dem Vermieter vereinbarten Ort zurückzugeben.
  2. Der Vermieter überprüft bei der Rückgabe die Vollständigkeit und den technischen Zustand der Ausrüstung.
  3. Werden Mängel oder Schäden festgestellt, werden diese im Protokoll vermerkt.

§6. Schlussbestimmungen

  1. Die Nutzung von Wasserfahrzeugen ist mit Risiken verbunden, die für Aktivitäten auf dem Wasser typisch sind.
  2. Der Mieter erklärt, dass alle Teilnehmer sich dieser Risiken bewusst sind und auf eigene Verantwortung an der Tour teilnehmen.
  3. Der Mieter erklärt sich mit der zeitlich unbegrenzten und unentgeltlichen Veröffentlichung von Bildaufnahmen der Teilnehmer zu Werbezwecken von „Spływy Bobrem“ einverstanden.
  4. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Ausgabe der Ausrüstung zu verweigern, wenn Teilnehmer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.
  5. Die Verweigerung der Ausgabe oder die Rücknahme der Ausrüstung während der Tour aufgrund eines Verstoßes gegen diese Verleihbedingungen führt zum Verlust der Anzahlung bzw. des gesamten gezahlten Betrags.
  6. Für alle in diesen Verleihbedingungen nicht geregelten Angelegenheiten gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  7. Diese Verleihbedingungen treten am 1. Juni 2026 in Kraft und sind auf der Website www.splyw-bobrem.pl verfügbar.

Dolina Bobru

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