Regeln
Verleihbedingungen für Wasserfahrzeuge
§1. Allgemeine Bestimmungen
- Diese Verleihbedingungen regeln die Vermietung von Wasserfahrzeugen, die von der Vermietung „Spływy Bobrem“ zur Verfügung gestellt werden.
- Die Vermietung „Spływy Bobrem“ wird von der Firma Hartel Klimatyzacje i Systemy Chłodzące Grzegorz Hartel betrieben, nachfolgend „Vermieter“ genannt.
- Als Ausrüstung gelten insbesondere:
- Rafting-Schlauchboote,
- Kajaks,
- Paddel,
- Schwimmwesten,
- sonstige Ausstattung der Schlauchboote und Kajaks.
- Die Person, die die Ausrüstung vom Vermieter mietet, wird nachfolgend „Mieter“ genannt.
- Der Mieter muss ein Ausweisdokument vorlegen, das seine Volljährigkeit (Mindestalter 18 Jahre) bestätigt.
- Der Mieter ist Organisator der Tour und trägt die Verantwortung für alle Teilnehmer, die die gemietete Ausrüstung nutzen.
§2. Reservierung und Anzahlung
- Reservierungen können telefonisch, per E-Mail oder auf andere mit dem Vermieter vereinbarte Weise vorgenommen werden.
- Voraussetzung für die Bestätigung der Reservierung ist die Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags.
- Die Anzahlung ist spätestens 10 Tage vor dem Ausgabetermin der Ausrüstung zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Die Anzahlung kann erfolgen:
- per BLIK-Überweisung an die Telefonnummer 697 966 751,
- per Banküberweisung auf das Konto bei der Alior Bank Nr. 26 2490 0005 0000 4000 3228 3501, das auf der Website sowie in E-Mail- oder SMS-Nachrichten angegeben wird.
- Im Verwendungszweck der Überweisung müssen unbedingt Datum und Uhrzeit der Tour, die Streckennummer sowie die Anzahl der Teilnehmer angegeben werden.
- Der Restbetrag ist vom Mieter bei der Unterzeichnung des Übergabe- und Rückgabeprotokolls zu bezahlen.
- Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, kann die Reservierung storniert werden.
- Im Falle einer Stornierung durch den Mieter wird die Anzahlung wie folgt zurückerstattet:
- 100 % bei einer Stornierung mehr als 21 Tage vor dem Ausgabetermin,
- 50 % bei einer Stornierung 10–21 Tage vor dem Ausgabetermin,
- 30 % bei einer Stornierung 7–10 Tage vor dem Ausgabetermin.
- Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor Beginn der Tour verfällt die Anzahlung vollständig.
- Bei einer vorzeitigen Beendigung der Tour durch den Mieter erfolgt keine Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge.
- Wird die Vermietung vom Vermieter abgesagt, wird die Anzahlung vollständig zurückerstattet.
§3. Pflichten des Vermieters und Ausgabe der Ausrüstung
- Der Vermieter stellt funktionsfähige und vollständige Ausrüstung am zuvor vereinbarten Startpunkt der Tour bereit.
- Vor der Ausgabe der Ausrüstung werden die Teilnehmer über die sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Ausrüstung sowie über das Verhalten auf dem Wasser informiert.
- Die Ausgabe der Ausrüstung erfolgt nach Unterzeichnung des Übergabe- und Rückgabeprotokolls sowie nach Anerkennung dieser Verleihbedingungen.
- Der Vermieter übernimmt die Ausrüstung nach Abschluss der Tour am vereinbarten Ort.
- Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung (NNW) und übernimmt keine Haftung für Folgen von Unfällen, Gesundheitsschäden oder Todesfällen der Teilnehmer.
§4. Pflichten des Mieters und der Teilnehmer sowie Nutzungsregeln
- Der Mieter bestätigt den Erhalt der Ausrüstung durch seine Unterschrift auf dem Übergabe- und Rückgabeprotokoll und akzeptiert diese Verleihbedingungen.
- Der Mieter verpflichtet sich, für alle Teilnehmer Schwimmwesten bereitzustellen und sie über die Regeln der Tour sowie die Nutzung der Ausrüstung zu informieren.
- Während der Tour wird allen Teilnehmern das Tragen von Schwimmwesten empfohlen.
- Nichtschwimmer sind verpflichtet, während des gesamten Aufenthalts auf dem Wasser eine Schwimmweste zu tragen.
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung und unter Aufsicht von Erwachsenen an der Tour teilnehmen.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Ausrüstung ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
- Der Mieter haftet für die gemietete Ausrüstung vom Zeitpunkt der Übergabe bis zu ihrer Rückgabe an den Vermieter.
- Der Mieter haftet für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der Ausrüstung, die durch ihn selbst oder durch die Teilnehmer verursacht wird.
- Im Falle von Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung trägt der Mieter die Kosten für Reparatur, Ersatz oder Wiederbeschaffung.
- Die Nutzung der Ausrüstung unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem berauschendem Einfluss ist verboten.
- Es ist verboten, die Ausrüstung vorsätzlich zu beschädigen, Schlauchboote oder Kajaks über die zulässige Belastung hinaus zu beladen oder die Ausrüstung zweckwidrig zu verwenden.
- Der Mieter haftet für Schäden, die Dritten während der Nutzung der Ausrüstung zugefügt werden.
- Der Mieter ist verpflichtet, die auf Wasserwegen geltenden Vorschriften und Sicherheitsregeln gemäß § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) einzuhalten.
§5. Beendigung der Tour und Rückgabe der Ausrüstung
- Nach Beendigung der Tour ist die Ausrüstung am zuvor mit dem Vermieter vereinbarten Ort zurückzugeben.
- Der Vermieter überprüft bei der Rückgabe die Vollständigkeit und den technischen Zustand der Ausrüstung.
- Werden Mängel oder Schäden festgestellt, werden diese im Protokoll vermerkt.
§6. Schlussbestimmungen
- Die Nutzung von Wasserfahrzeugen ist mit Risiken verbunden, die für Aktivitäten auf dem Wasser typisch sind.
- Der Mieter erklärt, dass alle Teilnehmer sich dieser Risiken bewusst sind und auf eigene Verantwortung an der Tour teilnehmen.
- Der Mieter erklärt sich mit der zeitlich unbegrenzten und unentgeltlichen Veröffentlichung von Bildaufnahmen der Teilnehmer zu Werbezwecken von „Spływy Bobrem“ einverstanden.
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Ausgabe der Ausrüstung zu verweigern, wenn Teilnehmer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.
- Die Verweigerung der Ausgabe oder die Rücknahme der Ausrüstung während der Tour aufgrund eines Verstoßes gegen diese Verleihbedingungen führt zum Verlust der Anzahlung bzw. des gesamten gezahlten Betrags.
- Für alle in diesen Verleihbedingungen nicht geregelten Angelegenheiten gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Diese Verleihbedingungen treten am 1. Juni 2026 in Kraft und sind auf der Website www.splyw-bobrem.pl verfügbar.


